Felix Wirth Hanschmann: „Demokratie musst du lernen. Alles andere bekommst du so.“

Felix Wirth Hanschmann ist Rechtswissenschaftler und Bildungsrechtler und beschäftigt sich insbesondere mit Fragen des Bildungs- und Schulrechts, der Demokratie und des demokratischen Rechtsstaats. Er forscht unter anderem zu Grundrechten, politischer und gesellschaftlicher Teilhabe, Inklusion und Integration sowie zur Rolle des Staates in Bildung und Erziehung.

Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf der Frage, welche Bedeutung Schule für eine demokratische Gesellschaft hat und welche Rolle staatliche Bildung und Erziehung dabei spielen. In diesem Zusammenhang setzt er sich auch mit Fragen der politischen Bildung, der staatlichen Neutralität und dem Verhältnis von Demokratie und Schule auseinander. 2017 veröffentlichte er das Buch „Staatliche Bildung und Erziehung“, in dem er sich ausführlich mit diesen Zusammenhängen beschäftigt. 

Felix Wirth Hanschmann war Schüler hier an der Bertolt-Brecht-Schule / Abitur 1993

 

FELIX: „Es ist eine Frage der Partizipation von Schüler*innen, weil Demokratie setzt ganz, ganz viel voraus. Toleranz, Differenzen ertragen zu können, Informationen einschätzen zu können, bewerten zu können, sich selbst eine Meinung bilden zu können, eine Meinung vielleicht auch gegen Widerstand vertreten zu können, Kompromisse zu finden, Streitkultur zu entwickeln, gewaltfrei mit anderen umzugehen, Interessen auf eine bestimmte Art und Weise durchzusetzen oder zu verhandeln, Menschen aus anderen oder mit anderen Hintergründen sozusagen auf der gleichen Stufe anzuerkennen.“



FELIX: „Es ist nicht die Aufgabe von Lehrerinnen, für eine bestimmte Partei Werbung zu machen. Ebenso wenig gehört es zu ihren Aufgaben, im Unterricht eine bestimmte Partei zu diskreditieren oder für sie zu werben, Schülerinnen zu missionieren oder zu indoktrinieren – wie immer man das nennen will. Der Beutelsbacher Konsens bezeichnet dies als Überwältigungsverbot.

Ein verzerrtes Verständnis von Neutralität entsteht, wenn von der Schule in normativer Hinsicht Neutralität verlangt wird. Natürlich ist die Schule die einzige Instanz, in der der Staat die Möglichkeit hat, für sein normatives Programm zu werben und dieses auch geltend zu machen: z. B. für die Verfassung, für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, den Sozialstaat, die Menschenrechte und das Verbot von Diskriminierung.“
FELIX: „Es geht um Differenzerfahrungen, also darum, Unterschiede und unterschiedliche kulturelle Erfahrungen miteinander auszutauschen, sie zu erleben und daraus zu lernen. Ich glaube, du musst solche Differenzerfahrungen schaffen. Und da haben wir auch wieder einen Anknüpfungspunkt, wenn du nach Schule fragst: Schule ist eben ein Raum, der durch die Schulpflicht zwangsläufig dafür sorgt, dass solche Differenzerfahrungen gemacht werden.

Das gilt ja für vieles. Wenn wir zum Beispiel über inklusive Beschulung sprechen, geht es auch darum, die Erfahrung zu machen, mit einem Kind zusammen zu sein, das eine Beeinträchtigung hat. Du entwickelst vielleicht Freundschaften, aber jedenfalls entwickelst du Verständnis und eine gewisse Nähe – und aus dieser Nähe entsteht wiederum Verständnis.

Und genau das ist wichtig, wenn du danach fragst, wie Vorurteile entstehen oder verhindert werden können. Dort, wo es keine Ausländer*innen gibt, kann es passieren, dass Vorurteile, Zuschreibungen oder rassistische Zuschreibungen stärker wuchern können. Aber in dem Moment, in dem du konkrete Erlebnisse in deinem eigenen Leben hast, wird das brüchig. Dann wird es schwieriger, so zu pauschalisieren und eine Gruppe als Feind oder als Schuldige auszumachen, finde ich.“



Felix Wirth Hanschmann ist Professor für Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School in Hamburg und seit dem 1. Mai 2021 Inhaber des neu eingerichteten Dieter Hubertus Pawlik Stiftungslehrstuhls „Kritik des Rechts – Grundlagen und Praxis des demokratischen Rechtsstaates“. Auf seiner Hochschulseite wird er als Lehrstuhlinhaber vorgestellt, mit Forschungsschwerpunkten unter anderem in Rechtstheorie und Rechtssoziologie, Verfassungs- und Verfassungstheorie, Schulrecht, Polizei- und Versammlungsrecht sowie Menschenrechten. Hanschmann hat Rechtswissenschaft und Soziologie studiert und war unter anderem am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht sowie am Bundesverfassungsgericht tätig. Vor seiner Berufung nach Hamburg vertrat er mehrere Jahre den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht und Rechtsphilosophie, an der Humboldt-Universität zu Berlin. Die Bucerius Law School beschreibt seinen Lehrstuhl als einen Grundlagenlehrstuhl, der sich mit der kritischen Auseinandersetzung mit Recht und den Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates beschäftigt. Hanschmann selbst versteht „Kritik des Rechts“ dabei als eine Haltung, die Recht nicht einfach hinnimmt, sondern kritisch nach seinen Grundlagen, Wirkungen und gesellschaftlichen Bedingungen fragt. Besonders interessant für dein Interview ist, dass zu seinen aktuellen Themen auch Schulrecht und die politische Neutralität an Schulen gehören; 2025 beriet er beispielsweise ein Berliner Gymnasium zu dieser Frage.

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